Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Klärung von Konflikten. Als eingetragene Mediator*innen beim Bundesministerium für Justiz begleiten wir Menschen dabei, festgefahrene Situationen zu verstehen, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Ein besonderes Merkmal unserer Arbeit ist das gemeinsame Mediationssetting zu zweit. Zwei Mediator*innen ermöglichen eine besonders differenzierte Wahrnehmung der Dynamiken im Gespräch. Unterschiedliche Perspektiven können parallel wahrgenommen, reflektiert und strukturiert eingebracht werden. Dadurch entsteht ein klar gehaltener, sicherer Rahmen für konstruktive Gespräche.
Gerade bei komplexen Konflikten, emotional belastenden Situationen oder wenn mehrere Personen beteiligt sind, bietet dieses Setting eine besonders hohe Qualität der Konfliktklärung.
Mediation unterstützt unter anderem bei:
Unsere Arbeit ist allparteilich, vertraulich und lösungsorientiert. Ziel ist es, gemeinsam tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln und neue Handlungsspielräume zu eröffnen.
Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient und Psychotherapeut, die für das Gelingen der Therapie unabdingbar ist.
Machen Sie den ersten Schritt in Richtung persönliches Wachstum und emotionales Wohlbefinden.